Sie können weder mit einem abgelaufenen irakischen Reisepass in den Irak einreisen noch einen internationalen Flug antreten. Fluggesellschaften verweigern das Boarding ohne gültiges Reisedokument, und die irakischen Grenzbeamten verlangen an den Grenzkontrollstellen zwingend ein gültiges Reisedokument.
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Ungültigkeit abgelaufener Dokumente. Ein abgelaufener Reisepass besitzt keine Gültigkeit für den internationalen Reiseverkehr. Sie werden beim Abflug abgewiesen und an den Grenzübergängen zurückgewiesen, wenn Sie kein gültiges Reisedokument vorlegen, wie das Britische Außenministerium bestätigt.
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Ausstellung eines Laissez-Passer. Wenn Sie irakischer Staatsangehöriger im Ausland sind, Ihr Pass abgelaufen ist und Sie in den Irak zurückkehren möchten, müssen Sie ein Notreisedokument, das sogenannte Laissez-Passer oder Dschawaz Murur, beantragen. Die Botschaft der Republik Irak in London stellt dieses Dokument nach persönlicher Vorsprache in der Konsularabteilung aus. Nach den Bestimmungen des Außenministeriums der Republik Irak ist dieses Reisedokument ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig, berechtigt ausschließlich zu einer einmaligen Reise in den Irak und muss bei der Einreise an der Grenzkontrollstelle abgegeben werden.
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Neuausstellung oder Passverlängerung. Alternativ können Sie vor der Reiseplanung bei einer irakischen Botschaft oder einem Konsulat die Ausstellung eines neuen irakischen Reisepasses beantragen.
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Klärung bei unbestätigtem Status. Abstammung oder Geburtsort allein belegen an der Grenzkontrolle keine rechtliche Staatsbürgerschaft. Die Grenzbehörden prüfen ausschließlich die vorgelegten gültigen Dokumente. Ist Ihr rechtlicher Status unklar, muss eine Konsularabteilung einer irakischen Botschaft oder die Direktion für Zivilstatus, Pässe und Aufenthalt Ihren Status vor der Abreise bestätigen.
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Schutz persönlicher Dokumente. Schützen Sie Ihre originalen Identitätsnachweise. Versenden Sie keine originalen Staatsangehörigkeitsurkunden oder Personalausweise über ungesicherte Postdienste und übergeben Sie Unterlagen keinen unbefugten Vermittlern. Nutzen Sie ausschließlich offizielle konsularische Wege und sichern Sie digitale Kopien.
Überprüft am 2026-10-07.