Die Einreisebestimmungen hängen vom verwendeten Reisedokument ab.
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Reise mit irakischem Pass: Mit einem gültigen irakischen Reisepass reisen Sie als irakischer Staatsbürger ohne Visum in den Irak ein. Ist der Pass abgelaufen oder verloren, stellt die Botschaft der Republik Irak in London ein sechs Monate gültiges Passersatzdokument, das Laissez-Passer, für die einmalige Reise in den Irak aus.
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Reise mit britischem Pass: Wenn Sie ausschließlich mit Ihrem britischen Reisepass reisen, gelten die Vorgaben für ausländische Besucher. Ihr britischer Pass muss nach der Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein. Sie müssen mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt ein Visum über das Irakische E-Visum-Portal beantragen und ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket vorweisen.
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Beförderungsregeln und Herkunftsnachweis: Nach den offiziellen konsularischen Bestimmungen benötigen im Irak geborene Inhaber ausländischer Pässe kein Visum für die Einreise, wie die Irakischen Konsularrichtlinien festhalten. Fluggesellschaften prüfen beim Abflug jedoch die Reisedokumente und verlangen von Reisenden irakischer Herkunft häufig ein Visum, um eine Beförderungsverweigerung auszuschließen. Bei konsularischer Beantragung entfallen die Visagebühren für Personen irakischer Herkunft, sofern eine Kopie des irakischen Personalausweises oder der Staatsangehörigkeitsurkunde eines Elternteils vorgelegt wird.
Bei Unklarheiten zur Rechtslage empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Irak in London. Bei der Rückreise in das Vereinigte Königreich müssen britische Staatsbürger laut dem Britischen Außenministerium einen gültigen britischen Reisepass mitführen.
Überprüft am 2026-10-06.