Ein irakischer Doppelstaatler kann mit einem ausländischen Reisepass in den Irak einreisen, unterliegt jedoch den Einreisebestimmungen für ausländische Besucher, sofern keine gültigen irakischen Reisedokumente vorgelegt werden. Die irakischen Grenzbehörden prüfen Ihre Einreiseberechtigung ausschließlich anhand des Reisedokuments, das Sie an der Grenzkontrolle vorlegen.
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Einreise mit ausländischem Reisepass. Wenn Sie ausschließlich einen ausländischen Pass vorlegen, gelten die Visabestimmungen dieser Nationalität. Nach Richtlinien der Botschaft der Republik Irak benötigen im Irak geborene Inhaber ausländischer Pässe kein Einreisevisum. Fluggesellschaften verlangen vor dem Abflug jedoch häufig ein Visum, um eine Beförderungsverweigerung auszuschließen. Ausländische Passinhaber irakischer Herkunft können bei einer irakischen Botschaft vorab ein gebührenfreies Konsularvisum erhalten, indem sie einen Nachweis irakischer Herkunft vorlegen, etwa die Staatsangehörigkeitsurkunde oder den Personalausweis eines Elternteils. Der ausländische Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
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Irakische Reisedokumente. Nach Artikel 10 des irakischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 26 von 2006, dokumentiert durch das Außenministerium der Republik Irak, erkennt der Irak die doppelte Staatsbürgerschaft an. Mit einem gültigen irakischen Reisepass reisen irakische Staatsbürger ohne Visum ein. Ist der irakische Pass abgelaufen oder verloren, stellt die Botschaft der Republik Irak in London vor der Reise ein sechs Monate gültiges Laissez-Passer für die Reise in den Irak aus.
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Behördliche Klärung bei unbestätigtem Status. Abstammung oder Geburtsort allein begründen an der Grenze keine automatische Staatsbürgerschaft. Ist Ihr rechtlicher Status unklar, muss eine irakische Konsularabteilung oder die Direktion für Zivilstatus, Pässe und Aufenthalt Ihre Akte vor der Flugbuchung bestätigen.
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Dokumentschutz und Rückreisevorgaben. Versenden Sie keine originalen Staatsangehörigkeitsurkunden oder Identitätskarten über ungesicherte Postdienste und übergeben Sie Unterlagen keinen unbefugten Dritten. Bei der Rückreise müssen Doppelstaatler ihren ausländischen Pass vorlegen, um die nationalen Bestimmungen ihres Heimatlandes zu erfüllen, wie das Britische Außenministerium festlegt.
Überprüft am 2026-10-07.