Frauen können rechtlich ohne männliche Begleitung oder Vormund (Mahram) zwischen irakischen Städten reisen. Die irakischen Bestimmungen verlangen von volljährigen Frauen weder eine Erlaubnis noch eine Begleitperson für Inlandsreisen oder Überlandtransporte. Dennoch gibt keine Behörde eine pauschale Sicherheitsgarantie. Ausländische Stellen wie die Reisehinweise der kanadischen Regierung raten wegen der volatilen Sicherheitslage von Reisen in den Irak ab und weisen darauf hin, dass allein reisende Frauen Belästigungen und verbalen Übergriffen ausgesetzt sein können. Zudem unterscheidet sich die Praxis zwischen der Region Kurdistan und dem Föderalen Irak.
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Regionale Unterschiede. In der Region Kurdistan mit Erbil, Sulaimaniyya und Duhok ist das unabhängige Überlandreisen von Frauen gesellschaftlich etabliert und alltäglich. Kontrollpunkte dienen routinemäßigen Verwaltungschecks. Im Föderalen Irak, etwa auf Strecken zwischen Bagdad, Basra, Mossul und den Pilgerstädten, ist das Alleinreisen rechtlich möglich, kulturell jedoch weniger verbreitet und zieht häufig neugierige Blicke auf sich.
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Kontrollen an Checkpoints. Bei Fahrten zwischen den Provinzen passieren Reisende zahlreiche Kontrollstellen von Militär und Polizei. Gemäß den Angaben des Britischen Außenministeriums ist das Mitführen eines originalen Lichtbildausweises wie des Reisepasses gesetzlich vorgeschrieben. Behörden führen an Kontrollpunkten in Städten und auf Hauptstraßen im ganzen Land Ausweiskontrollen durch. Führen Sie Ihren Pass und Visadokumente griffbereit im Tagesrucksack mit.